Regeln der Hundehalterschule

Regeln der Hundehalterschule

1. Die Teilnahme an Aktivitäten der Hundehalterschule ist nur für Hunde mit gültigem Impfausweis und aktuellen Versicherungsschutz gestattet.

2. Die Hunde sind an der Leine führen, so lang keine andere Anweisung vom Hundetrainer erfolgt.

3. Fremde Hunde werden nicht gefüttert oder gestreichelt, solange dies nicht mit dem Besitzer abgesprochen ist.

4. Bei Krankheit oder Läufigkeit ist die Teilnahme mit der/dem Kursleiter/in abzusprechen.

5. Der Hundekot ist vom jeweiligen Halter sofort zu entfernen.

6. Gewaltanwendung jeglicher Art, sowie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die Tierschutz Hundeverordnung, werden nicht geduldet.

Außerdem weisen wir ausdrücklich auf folgende gesetzliche Bestimmungen hin:

Zentrales Hunderegister
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der  Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

>> Zum Zentralen Register gelangen Sie hier ...

Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen -erbringen. Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.

Haftpflicht und Chip für den Hund
Die im Juli 2011 in Kraft getretene Neuerung legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Notwendig ist überdies eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann.

>> Die genauen Landesvorschriften können Sie auf der Seite vom Land Niedersachsen nachlesen ...