Hundeführerschein Niedersachsen / Sachkundenachweis
In Niedersachsen gibt es seit dem 01. Juli 2013 die Pflicht seine Sachkunde als Hundehalter nachzuweisen. Dies regelt der § 3 NHundG und sieht eine theoretische und eine praktische Prüfung vor.
Theoretische Sachkundeprüfung
Diese muss vor beginn der Hundehaltung abgelegt werden.
Die Themen sind:
- Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
- das Sozialverahlten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- das Erziehen und Ausbilden von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Die Prüfung besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen die in 45 Minuten zu beantworten sind. Bei uns wird die Prüfung online abgenommen, es finden regelmäßige Termine dazu statt.
Praktische Sachkundeprüfung
Diese muss innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden.
Bei der praktischen Prüfung sollst du als Hundehalter uns zeigen, dass du die theoretischen Dinge umsetzen kannst. Dass du in der Lage bist deinen Hund sicher und verantwortungsvoll durch verschiedene Situationen zu führen und von ihm keine Gefahr/Behinderung für andere ausgeht.
Die Prüfung dauert ungefähr 90 Minuten und wird in bewegter Umwelt durchgeführt. Auch hier finden regelmäßig Termine oder Einzeltermine statt.
Mit dem Buch "Hundeführerschein und Sachkundeprüfung: Vorbereitung für Hundehalter" von Dr. Dorit U. Feddersen-Petersen & Dr. Pasquale Piturru vom Kynos Verlag kannst du dich bestens auf die Prüfung vorbereiten.